PUBLIKATION

Hochbauamt Kanton Zug

ZUSAMMENARBEIT

Guido Baselgia (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

1.6.2011

RECHTSPRECHUNG MIT TRANSPARENZ

 

Mit dem Umzug des Obergerichts ins alte Zeughaus wird man der Trennung von erster und zweiter Instanz jetzt auch geografisch gerecht. Ein Entscheid, der juristisch und psychologisch sinnvoll ist.

 

Wenn künftige Nutzer neuer Räumlichkeiten bei der Projektierung engagiert mitwirken, liegt der Gedanke nahe: Da will sich einfach jemand ein schönes Büro sichern und ist primär auf die Erfüllung eigener Wünsche bedacht.

 

Dass die Motivation von Obergerichtspräsidentin Iris Studer-Milz, sich intensiv für den Neubau des Gerichts zu engagieren, eindeutig andersweitig lag, zeigt alleine die Tatsache, dass die leidenschaftliche Juristin als Mitglied von Baukommission und Lenkungsausschuss dutzende von Stunden investiert hat. Besorgt um die Platzverhältnisse hat sich das Obergericht bereits im Mai 2006 mit einem Schreiben an die Baudirektion gewandt und mitgeteilt, dass das Gerichtsgebäude mit Obergericht, Kantonsgericht und Strafgericht überbelegt sei. In Büros, die für ein oder zwei Personen konzipiert waren, mussten plötzlich drei oder vier Personen untergebracht werden. Zwei kleine Besprechungszimmer, die ursprünglich für Anwälte und Klienten gedacht waren, mussten vier Auditoren zur Verfügung gestellt werden, die sonst nirgends unterkamen; und auch die Präsidentin selber räumte das für sie vorgesehene Büro zu Gunsten von vier Mitarbeitern, um selber fortan auf weniger Quadratmetern zu wirken. «Wir konnten organisieren und verdichten, wie wir wollten», so Iris Studer, «es fehlte einfach an Platz.»

 

Erklärungen dafür gibt es viele: Wachstum des Kantons Zug, Zunahme der Verfahren bei allen Instanzen, komplexere Fallstruktur und ein genereller Ausbau des Rechtsstaates. Die Parteien, betont die Gerichtspräsidentin, kämpfen heute härter und länger als früher. Zur Illustration: Als Iris Studer 1981 als Gerichtsschreiberin anfing, wurden am Strafgericht pro Vormittag in der Regel drei Fälle erledigt. Heute kann ein einziger Fall gut und gerne einen ganzen Morgen in Anspruch nehmen, bzw. nach der anberaumten Mittagspause bis zum späten Nachmittag dauern. Insofern trifft es zu, dass die veränderte Streitkultur und die vielen formaljuristischen Nebengleise, auf die sich manche Parteien gerne begeben, mehr Personen des Gerichts auf Trab halten und sich letztlich in einem höheren Platzbedarf niederschlagen. Die Zahl der vollamtlichen Richterinnen und Richter an den zugerischen Gerichten musste zwischen 1985 und 2011 von damals 6 vollamtlichen Gerichtsmitgliedern auf heute 18 erhöht werden und jene der Gerichtsschreiber von 5 auf 20.

 

Da ein Gerichtsbetrieb über bestimmte Eigenheiten und spezifische Bedürfnisse verfügt - etwa Punkto Sicherheit und interner Abläufe -  fand während der Bauplanung ein intensiver Austausch zwischen Nutzer und Bauherrschaft statt. Neu ist etwa die strikte Trennung jener Bereiche, die für das Publikum zugänglich sind und jener, die dem Gerichtspersonal vorbehalten sind. Im Erdgeschoss kommt man ohne Badge nur bis zu den beiden Publikumsschaltern mit Gerichtskasse und Sekretariat, und das Obergeschoss erreicht man entweder mit Badge via interner Wendeltreppe oder externes Treppenhaus und Vorraum. Der Gerichtssaal ist im Gegensatz zu früher von zwei Seiten erschlossen; das Gerichtspersonal hat einen separaten Ein- und Ausgang. Zudem stehen genügend Sitzungszimmer zur Verfügung, die während den Verhandlungspausen von Verteidigern und Angeklagten bzw. von den Parteien und ihren Anwälten für vertrauliche Gespräche genutzt werden können. Die Anordnung der Büros war mehr oder weniger durch die Platzierung der Fenster und des Lichteinfalls gegeben. Sie siedeln sich sowohl im Erd- wie im Obergeschoss entlang der Aussenmauern an, wodurch auf beiden Stöcken zwei grosse Mittelräume entstehen, die für die Bereiche Post / Administration / Handarchiv und als Aufenthaltsraum genutzt werden können.

 

In Sachen Materialisierung sind für die Atmosphäre der Arbeitsplätze vor alle die verwendeten Glaswände prägend. Diese säumen die Mittelräume. Während die Gerichtspräsidentin dieser neuen Transparenz vor allem Positives abgewinnt, sei sie für andere, wie Iris Studer meint, wohl noch gewöhnungsbedürftig. Der Einsatz von Glas hat freilich nicht nur feuerpolizeiliche, sondern auch handfeste, architektonische Gründe, da nur auf diese Weise natürliches Licht in die Mittelräume von Erd- und Obergeschoss dringt. Der Gerichtssaal wird durch ein Oblichtband mit Tageslicht versorgt. Überraschen mag, dass der neue Gerichtssaal im Dachgeschoss kleiner ist als jener im alten Gerichtsgebäude «An der Aa». Dafür muss er nicht mehr mit der ersten Instanz geteilt werden und steht ausschliesslich für die Verhandlungen der straf- und zivilrechtlichen Abteilungen des Obergerichts zur Verfügung.

 

Obwohl eine Machbarkeitsstudie zum Schluss kam, dass für die Gewinnung von mehr Räumlichkeiten theoretisch auch eine Aufstockung des Gerichtsgebäudes «An der Aa» in Frage gekommen wäre, nahm man von dieser Variante schnell Abschied. Zum einen hätten dann alle drei Gerichte während den Bauarbeiten für rund ein Jahr in ein Provisorium ausgelagert werden müssen. Zum anderen hätte diese Variante zwei Umzüge zur Folge gehabt: Einer von der Aabachstrasse ins zu suchende Provisorium und einer vom Provisoriom wieder zurück an die Aabachstrasse. Alles in allem wäre die Aufstockung nicht nur logistisch deutlich aufwändiger gewesen, sondern hätte überdies wegen den aufwändigen Zwischenlösungen auch hohe Kosten zur Folge gehabt.

 

Dass erst jetzt, mit dem Wegzug des Obergerichts an die Kirchenstrasse, die erste von der zweiten Instanz getrennt wird (das Obergericht überprüft Urteile des Kantons- und des Strafgerichts) ist ein weiterer erfreulicher Aspekt, dem, so Iris Studer, durchaus auch eine psychologische Bedeutung zukomme. Vor allem Parteien, Anwälte und Angeklagte hätten sich mitunter irritiert gezeigt, dass die Verhandlungen sowohl vor der ersten wie auch vor der zweiten Instanz in ein und demselben Gebäude und Gerichtssaal stattfanden. Mit der jetzt auch geografisch vollzogenen Trennung werde der «Garantie der Unabhängigkeit der Gerichte» nun auch im Kanton Zug- wie etwa schon in Zürich, Bern und Luzern – ein Gesicht gegeben. Kommt hinzu, dass sich das Zeughaus an einer optimalen Lage befindet: Vom Bahnhof her ist das Obergericht mit dem Bus für Mitarbeitende und die Parteien schnell und gut zu erreichen, und für Anreisende mit dem Auto ist die unmittelbare Nachbarschaft des Casino-Parkhauses attraktiv.

 

«Ich muss der Baudirektion ein Kränzchen winden», betont die Gerichtspräsidentin abschliesssend: «Wir als künftige Nutzer wurden vom Anfang bis zum Schluss in das Projekt miteinbezogen und konnten unsere spezifischen Bedürfnisse bekannt geben, von denen ein Grossteil in die Umsetzung geflossen ist.» So ist denn auch die Vorfreude beim Gerichtspersonal nicht nur auf das neue Gebäude selber, sondern überraschenderweise sogar auf den wahrscheinlich nicht unbeschwerlichen Umzug deutlich spürbar.