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NZZ am Sonntag

ZUSAMMENARBEIT

Heidi Ambiel (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

1.6.2008

DAS AUTO VERSCHWIEGEN

 

Eine Frau kommt wegen Betrugs an der Sozialhilfe vor Gericht. Zu Unrecht. Ein Fall von amtlichem Übereifer.

 

Es liegt noch in der Luft, das Donnerwort, das die Zuger Staatsanwältin der jungen Rumänin an den Kopf geworfen hat: Betrug! Eigennützig und allein aus finanziellen Interessen habe sie das schweizerische Sozialwerk missbraucht und diesem gegenüber Geringschätzung offenbart. Doch was tönt wie ein weiterer Fall aus der Kiste «skrupellose Sozialhilfe-Abzocker», entpuppt sich als exemplarischer Fall aus der Reihe «übereifrige Behörden».


Was ist passiert? Dina Piturca*, 27, wird Ende August 2005 auf dem Sozialamt ihrer Gemeinde vorstellig. Sie ist arbeitslos und in Geldnot. Schritt für Schritt gibt sie dem Sozialarbeiter Auskunft über Wohnsituation, Einkommen und Vermögen. Unter der Rubrik «Schuld» notiert sie ein Darlehen von 20 000 Franken, das sie von ihrer Tante erhalten hat und ihr in Raten wieder zurückzahlen muss, sobald sich ihre finanzielle Situation verbessert hat. Während acht Monaten erhält Dina Piturca Leistungen von der Sozialbehörde, total rund 13 800 Franken.


«Unrechtmässig» habe sie dieses Geld erhalten, war die Einwohnergemeinde der Ansicht und reichte Strafanzeige wegen Betrug ein. Zugestanden, so die Überlegung, hätten der Frau statt 13 800 nur 2000 Franken. Begründung: Sie war im Besitze eines Autos, das sie im Antragsformular verschwiegen hatte. Dieses Vermögen hätte ihr angerechnet werden müssen.


Tatsächlich war Dina Piturca, kurz nachdem sie den Antrag gestellt hatte, Autobesitzerin geworden. Ihr Vater hatte ihr mit dem geliehenen Geld von der Tante ein Auto gekauft. In der Zwischenzeit hatte sie nämlich eine Ausbildung begonnen, für welche sie den Wagen brauchte. «Ich wollte nichts verschweigen!», versicherte die Frau Anfang Mai vor dem Richter. Statt des Autos hat sie nur das Darlehen angegeben, mit welchem das Auto bezahlt worden war. Das wurde ihr zum Verhängnis: Richtigerweise hätte sie das Darlehen von 20 000 Franken deklarieren und angeben müssen, dass sie damit ein Auto gekauft hat. Die 20 000 Franken hätte sie - mit anderen Worten - unter der Rubrik «Schulden» und das Auto unter der Rubrik «Vermögen» aufführen müssen. Alles klar?


Fast scheint es, als würden nach jahrelanger Tabuisierung von tatsächlich unrechtmässig bezogenem Sozialgeld die Behörden jetzt im Übereifer handeln und auch echten Hilfsbedürftigen auf die Finger klopfen. Zumindest im Chamer Fall ging der Schuss nach hinten los. Statt zum Schuld- kam es nach der Verhandlung vor dem Strafgericht zum Freispruch der Frau, und die Kritik an Behörden und Staatsanwaltschaft liess nicht auf sich warten. Er verstehe nicht, so der Richter, warum die betroffene Gemeinde ein Strafverfahren losgetreten habe, und liess durchblicken, dass die Sozialhilfebezügerin von den Beamten besser über den komplexen Sachverhalt der Deklaration hätte aufgeklärt werden können. Spätestens aber nach den polizeilichen Untersuchungen, so der Richter, hätte der Fall eingestellt werden müssen. «Vermutlich aber wollte man einfach ein Exempel statuieren, da das Thema Missbrauch in aller Munde ist.»


Vor allem der Vorwurf des Betrugs irritiert, da dieser Straftatbestand bekanntlich eine arglistige Irreführung voraussetzt. Die Kinderfrau aber wollte nichts vertuschen. Sonst hätte sie wohl das besagte Auto - einen billigen Honda - nicht in der Steuererklärung aufgeführt, was von der Gemeindebehörde ohne weiteres in Erfahrung hätte gebracht werden können, wenn dieser entsprechende Recherchen nicht zu aufwendig gewesen wären. Und abgesehen davon: Statt die Justiz einzuschalten, wäre dem Sozialamt ein weitaus einfacherer und effizienterer Weg offengestanden: Die Einleitung eines simplen Rückforderungsverfahrens, mit welchem der zu viel bezahlte Betrag (11 800 Franken) hätte eingetrieben werden können. «Das ist kein Betrug», fasste der Richter zusammen, «allenfalls ein Missverständnis.»

 

Wenn es Lücken im System der Schweizer Sozialwerke gibt, die schamlose Betrüger zu nutzen wissen, dann illustriert der Zuger Fall auf eindrückliche Weise: Dina Piturca, gegenwärtig für einen bescheidenen Lohn als Haushalthilfe eines Zürcher Devisenhändlers im Einsatz, gehört mit Bestimmtheit nicht dazu.


* Name geändert