PUBLIKATION

Neue Zürcher Zeitung

ZUSAMMENARBEIT

Matthias Ritschel (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

20.12.2010

AGENDASETTING MIT DEM CHRISTKIND

 

An keinem Tag offenbaren sich komplizierte Familienverhältnisse so deutlich, wie an Weihnachten. So kommt es vor, dass manche Scheidungskinder viermal hinter einander unter dem Christbaum sitzen.

 

Am Fest der heiligen Familie befand sich die Mutter mit ihren beiden minderjährigen Kindern morgens um 04.30 Uhr auf der Autobahn A4 Richtung Flughafen Kloten, im Kofferraum zwei kleine Rollkoffern, in der Handtasche zwei Flugtickets von Air Berlin. Der Flug Richtung Hamburg war auf 06.30 Uhr angesetzt, doch weil die beiden Kleinen als «unaccompanied minors», also ohne Erwachsenen reisten, mussten sie bereits zwei Stunden vor Abflug einchecken. Kurz nach 8 Uhr nahm der Vater die beiden Flugpassagiere nach planmässiger Landung in Empfang und brachte sie mit dem Auto zu seiner Partnerin, die mit ihrem Sohn zu Hause den Christbaum schmückte. «Alles paletti. Kinder gut angekommen», simste der Kindsvater seiner Exfrau Richtung Schweiz. «Pass gut auf sie auf. Frohes Fest!», schrieb die Kindsmutter und fuhr zu ihrem Freund nach Zürich, der wiederum mit seinen Töchtern die letzten Geschenke besorgte.

 

Was nach einem problem- und reibungslosen Ablauf weihnächtlicher Festivitäten klingt, ist das Resultat eines müh- und sorgsam ausgehandelten Deals zwischen Ex-Männern, Ex-Frauen und neuen Partnern unter Rücksichtnahme der Bedürfnisse von fünf Kindern aus drei verschiedenen Familien. Internationale Familienverhältnisse mögen die Planung von Weihnachtstagen zusätzlich erschweren, doch auch in rein schweizerischen Patchworkfamilien werden jedes Jahr zur Weihnachtszeit höchste Anforderungen an organisatorisches Können gestellt. Und dabei geht es nicht einfach nur um die richtige Wahl der Weihnachtskugeln, den idealsten Standort für den Christbaum und die besten Zutaten für die Weihnachtsgans. Es geht darum, wer wo mit wem wann die nächsten Tage verbringen wird, will oder muss.

 

Betroffen sind in der Schweiz Zehntausende von unmündigen Kindern von getrennt lebenden oder verwitweten Eltern, die den schwierigen Verhältnissen zum Trotz – oder gerade deretwegen – ihren Söhnen und Töchtern wenigstens eine unbeschwerte Weihnacht bescheren wollen. Während andere Feiertagen wie Ostern, Pfingsten oder Auffahrt in der Regel recht unverkrampft gehandhabt werden, verdichten sich an Weihachten manche Emotionen zu delikaten oder gar stimmungsgeladenen Situationen. «Die Planung der Weihnachtstage ist unter zerstrittenen Eltern ein grosses Thema», bestätigt die auf Familienrecht spezialisierte Zuger Fachanwältin Andrea Hodel.

 

Mitunter kommt es zu eigenartigen Szenen: Väter, die heilig Abend mit ihren Kindern bereits am helllichten Nachmittag feiern müssen, weil die dominante Mutter und ihr neuer Freund die Kinder noch vor dem Eindunkeln zum Nachtessen im Ferienhaus im Wallis erwarten. Kleinkinder, die Weihnachten plötzlich am 4. Adventssonntag feiern sollen, weil die hoch betagten Eltern der neuen Freundin des Vaters dies im Altersheim so wünschen. Teenager, die rebellieren, wenn sie erfahren, dass der Neue der Mutter auf einem gemeinsam besuchten Mitternachtsgottesdienst besteht. Familien, die auf Autobahnraststätten zwischen Bonaduz und Walenstadt, die «Übergabe» der Kinder handhaben und unter Zeitdruck Reisekoffern und Skiausrüstung umpacken, um noch pünktlich zum Krippenspiel der neuen Stiefgeschwister im Zürcher Oberland zu erscheinen.

 

Die Situation ist paradox: In der Hoffnung, den best mögliche Lösung zu finden, fangen viele Familie möglichst früh mit der Planung an, um dann festzustellen, dass das Resultat am Ende doch für keine Seite «stimmt». Elterteile, die das Sorgerecht innehaben, machen geltend, dass sie logischerweise auch an Weihnachten mit den Kindern feiern möchten. Elternteile, die das Jahr über nur ein Besuchs- und Ferienrecht wahrnehmen, argumentieren gerade anders rum: Wenn man das Jahr über die Kinder schon selten sieht, möchte man wenigstens an Weihnachten mit ihnen zusammen sein. Sollte der Glücksfall eintreten, dass sich geschiedene Eltern einig werden, ist die Chance gross, dass die ausgehandelte Lösung dafür dem neuen Partner nicht passt. Was tun, wenn statt zwei, auf einmal drei oder vier Grosselternpaare darauf bestehen, die neue Sippe um sich zu scharen? Wenn ein Einzelkind lieber mit Vaters Freundin und deren Kind feiert, als zu Hause bei Mama, die nach der Scheidung in eine emotionales Tief gefallen ist? Soll der Herzenswunsch des Kindes – ein neues Skateboard – vom Vater und der neuen Partnerin oder doch vom geschiedenen Elternpaar erfüllt werden?

 

Gut beraten sind laut Experten betroffene Eltern, die sich vom Gedanken verabschieden, Weihnachten à tout prix am 24. Dezember feiern zu müssen. Kleine Kinder sind mit dem Kalender nicht vertraut, und scheren sich nicht darum, ob das Christkind am 22., 23. oder gar am Stephanstag kommt. Mehr Spielraum diesbezüglich ist auch deshalb gegeben, weil mittlerweile in den meisten Kantonen Schulkinder zehn oder gar vierzehn Tage Ferien haben – eine Zeitspanne, die es Familien mit den wildesten Konstellation erlauben sollte, Lösungen zu finden; mit dem Risiko freilich, dass der ursprünglich als einmalig stattfindend gedachte Anlass an Zauber verliert, wenn es zu viele Wiederholungen gibt.

 

Einigkeit herrscht weitgehend dahingehend, dass es nichts bringt, «den Kindern zuliebe» eine Festgesellschaft zusammenzustellen, die gegenseitig Ressentiments und Groll verspürt, keinen lockeren Satz über die Lippen bringt und so sehr auf Harmonie bedacht ist, dass die Angelegenheit von Vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Dennoch entscheiden gerade frisch getrennte Eltern nicht selten anlässlich der ersten Weihnacht «danach» - oft auch in Ermangelung an einer sich bietenden Alternative – sich trotz Scheidungsabsichten zusammentun und gemeinsam zu feiern. Fröhlich sind diese Feste in der Regel nicht.

 

Dass richterliche Scheidungs- und Trennungsurteile klare gesetzliche Regelungen nicht nur für Besuchstage, sondern auch für die Handhabung von Feiertagen vorgeben, mag in Streitfällen eine Entscheidungshilfe sein. Fachanwältinnen wie Andrea Hodel sind jedoch überzeugt, dass jede Regelung, die die Eltern selber finden, besser ist, als eine vom Gericht verordnete, die – im schlimmsten Fall – damit enden könne, dass Kinder mittels Vollstreckungsgesuch und Polizeibefehl unter den Weihnachtsbaum zitiert werden. Zum einen wäre es ein Trugschluss zu meinen, dass bei jeder gerichtlichen Reglung alle Probleme der Parteien gelöst wären. Zum anderen ist und bleibt es Aufgabe der Erwachsenen selber, ihr Familienleben im Alltag und an Fest- und Feiertagen zum Wohle aller zu gestalten. Eine detaillierte staatliche Einmischung in den Ablauf von weihnächtlichen Festivitäten  mit der Rechtfertigung, jeden sich bietenden Konflikt mit hoheitlich angeordneten Massnahmen zu vermeiden, ist nicht opportun und eines Elternpaares, zumal an Christi Geburt, schlicht unwürdig.

 

ENDE LAUFTEXT


Initialzündung für Alternativen

 

Heidi (38), getrennt, zwei Kinder (10 und 12) mit Partner zusammenlebend, der keine Kinder hat.

 

Zu Weihnachten hat die seit sieben Jahren getrennt lebende, zweifache Mutter mittlerweile ein unverkrampftes Verhältnis. Die Herausforderung, die sich der praktizierenden Augenärztin alljährlich stellt,  ist weniger emotionaler denn logistischer Natur. Am 22. Dezember feiert die Mutter dieses Jahr mit den beiden Kindern und dem neuen Freund im Ferienhaus in Engelberg. Am 23. fahren sie zurück an ihren Wohnort Luzern, um zu Hause  die Koffer der Kinder aus- und wieder einzupacken. Denn tags darauf werden diese von Vater Alain, einem gebürtigen Franzosen, ins Elsass gefahren, wo sie mit den Grosseltern vaterseits feiern, um anschliessend, am 25. Dezember, mit Alains neuer Freundin auf den «Père Noël» anzustossen. Während die Kinder bis Neujahr in Frankreich weilen, stattet Mutter Heidi mit ihrem Freund einen Besuch bei dessen Vater ab, der, da Witwer, ebenfalls mit einer neuen Partnerin zusammenwohnt. Sie, eine gebürtige Italienerin, lädt dazu noch ihre drei Enkelkinder aus der Ostschweiz ein.

 

Manfred (45), geschieden, Vater einer Tochter (11) aus erster Ehe und eines Sohnes (4) mit aktueller Partnerin

 

Der geschiedene Vater überlässt seine Tochter Lena am 24. Dezember seiner Exfrau, obwohl er laut Scheidungsurteil theoretisch jedes zweite Jahr Anspruch darauf hätte, Lena bei sich zu haben. Aber seiner Exfrau,  so Wirtschaftsanwalt Manfred, sei der 24. Dezember viel wichtiger als ihm. Zudem sei Lena ihr einziges Kind, er habe ja noch einen jüngeren Sohn aus zweiter Beziehung. Also feiert Lena den  24. Dezember konsequent mit Mutter Martha, den Grosseltern und der ebenfalls geschiedenen Tante und deren Töchter, sprich Lenas Cousinen. Auch der neue Freund der geschiedenen Tante feiert mit.  Derweil feiert Manfred am 24. Dezember mit seiner Partnerin Priska, dem gemeinsamen vierjährigen Sohn Lars und Priskas Eltern. Erst am 25. Dezember stösst dann Manfreds Tochter Lena dazu. Zu diesem Abend lädt Manfred noch seine Eltern ein, die den 24. Dezember bei Manfreds jüngerer Schwester verbracht haben.

 

Jeannine (40), getrennt, eine Tochter (12) aus erster Ehe, liiert mit neuem Partner, der seinerseits zwei Kinder hat

 

Wie bereits im letzten Jahr feiert die 40-jährige, geschiedene Sozialpädagogin den 24. Dezember – zusammen mit Tochter Valérie – bei ihrer besten Freundin. Jeannines Freund Bruno, der selber zwei Kinder hat, ist dann auch mit dabei, aber ohne Kinder. Für Valéries Vater Benedikt ist dies in Ordnung. Er nimmt seine Tochter dafür am 25. und 26. Dezember zu sich. Alle drei pflegen – sechs Jahre nach der Scheidung - ein gutes Verhältnis. Mutter Jeannine könnte sich sogar vorstellen, wieder einmal zu dritt, also mit Valérie und Ex-Mann Benedikt, quasi in Originalbesetzung, zu feiern. Aber aufdrängen will sie sich ihm nicht. Als traurigste Feier gilt jene Weihnacht, welche Jeannine kurz nach der Trennung von Benedikt mit dem Ex feierte. Es sei, erinnert sie sich, allen drei zum Heulen zu mute gewesen. In den darauf folgenden Jahren hat Jeannine darum jeweils eine Weihnachtsbar organisiert und ihre besten Freunde eingeladen. Die Stimmung war toll.

 

Caroline (41), zwei Töchter (7 und 10), frisch getrennt vom Noch-Ehemann und derzeit ohne Beziehung

 

Der frisch vom Ehemann getrennt lebenden Mutter liegt Weihnachten seit dem Herbst auf dem Magen. Für die Treuhänderin ist es die erste Weihnacht nach dem Auszug von Noch-Ehemann Markus im Frühling 2010. Das Wohl der beiden Töchter steht dabei für Caroline im Zentrum. Alles soll möglichst so sein, wie es bisher war. Am 19. Dezember feiern ihre Töchter deshalb mit dem Vater und dessen erweiterten Verwandschaft, wie schon in den Jahren zuvor, in Zürich. Am 24. Dezember sind die Kinder bei Caroline in Basel, auch der Noch-Ehemann ist eingeladen. Er könne kommen oder nicht, sagt Caroline. Damit das ganze nicht so steif wird, hat sich Caroline für eine «open door» entschieden: alle Freunde und Bekannte, die Lust haben, können an diesem Abend ohne Anmeldung bei ihr vorbeikommen. Am 25. Dezember lässt sich Caroline mit den Kindern zu ihrer Schwester einladen. Auch ihre Mutter, die geschieden ist und einen neuen Partner hat, ist an diesem Abend mit dabei.

 

Peter (47), vier Kinder (21,19, 9, 9), geschieden, lebt mit Partnerin, die ihrerseits zwei Kinder hat

 

Sehnsucht und Emotionen, so der Psychologe,  hätten seine Weihnachtsfeste der letzten Jahre geprägt, vor allem jene unmittelbar nach der Scheidung, die  er ohne seine vier Kinder feierte.  Ihm sei jedes Mal schmerzlich bewusst geworden, dass es nie mehr so sein werde, wie es einmal war. Im ersten Jahr nach der Scheidung kam Peter familienintern bei seinem Bruder unter und ertränkte Frust und Trauer in reichlich gutem Wein. In den folgenden drei Jahren feierte er den 24. mit seiner neuen Partnerin und deren beiden Kindern. Im vergangen Jahr dann endlich, erfüllte sich Peters grösster Weihnachtswunsch: Ein Fest gemeinsam mit allen seinen vier Kindern, der neuen Partnerin und deren zwei Kindern, die je einen anderen Vater haben. Mit dabei auch die beiden Grossmütter der Kinderschar. Der Abend war fröhlich und entspannt.