PUBLIKATION

Tages Anzeiger

ZUSAMMENARBEIT

Jakob Windlin (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

20.12.2018

KANN DENN STURHEIT SüNDE SEIN?

 

Jahrelang stritten sich unsere Autorin und ihre Tochter mit der Katholischen Kirche. Obwohl sie dort gar nicht Mitglied sind. Erst ein Machtwort des Bistums brachte Erlösung.

 

Der Inhalt war erfreulich, der Ton nett, doch das Schreiben der katholischen Kirche Zug, das im Sommer 2018 eintraf, liess meine Tochter und mich ratlos zurück. «Hallo Charlotte», stand da. «Am 7. September 2019 feiern wir in unserer Pfarrei St. Michael das Firmfest. Wir möchten Dich frühzeitig auf diesen besonderen Tag hinweisen. Wenn Du magst, ist es nämlich auch Dein Fest.» Eine unverbindliche Abendveranstaltung im Pfarreiheim diene dazu, nachfolgend zu entscheiden, ob «Du Dich mit uns auf ein Stück Glaubensweg begeben möchtest». Fakt ist: Meine Tochter wurde nie getauft und ist weder Mitglied der katholischen noch der reformierten Kirche. Sie erfüllt also – da die Firmung die Taufe «zur Vollendung bringt» – die Voraussetzungen dazu gar nicht.

 

Wie vielen Müttern, so stellte sich auch in meinem Fall nach der Geburt der Kinder die Frage: Ergibt eine Taufe Sinn? Während der im August 2001 geborene Sohn Jakob als Baby in der reformierten Kirche St. Peter Zürich das heilige Sakrament der Taufe empfing, ging die Sache bei der im Mai 2003 geborenen Tochter Charlotte irgendwie unter. Ich – alleinerziehend und voll berufstätig – war anderweitig beschäftigt und konzentrierte mich auf die Herausforderungen, die das irdische Leben für mich und meine kleine Familie bereithielt. Und ohnehin: Wenn ich ehrlich war, hatte ich doch selbst mit der Kirche schon lange nichts mehr am Hut.

 

Im Jahr 2005 erklärte ich für mich (katholisch) und meinen reformierten Sohn formell den Austritt aus der Kirche. Somit – dachten wir jedenfalls – waren wir nun alle drei konfessionslos. Weit gefehlt! Nachdem wir im Jahr 2006 von Zürich nach Zug umgezogen waren, wurden wir mit Informationen der katholischen Kirche geradezu bombardiert. Pfarreizeitung, Aufgebot zum Religions- und Kommunionsunterricht usw. usf. Adressatin war jeweils meine Tochter. Nach jedem Schreiben teilte ich dem Pfarramt höflich mit, dass es sich hierbei um einen Irrtum handle, und klärte auf, dass meine Tochter konfessionslos sei. Umsonst, man schenkte mir keinen Glauben und führte aus: Abklärungen bei unserem vormaligen Wohnort Zürich hätten ergeben, dass Charlotte dort als römisch-katholische Glaubensgenossin registriert sei. Es gebe keinen Anlass, daran zu zweifeln. Im Frühling 2018 – meine Tochter besuchte mittlerweile die Sekundarschule – dann eine weitere Episode: Ein Religionspädagoge beschwerte sich telefonisch, Charlotte hätte in der Schule behauptet, nicht getauft zu sein und mit dieser Begründung ihre Teilnahme am Religionstag der katholischen Kirche verweigert. Das gehe nicht an.

 

Fortan ignorierten wir die Post, bis eben der eingangs erwähnte Brief mit der Einladung zum Kick-off-Weekend für die Firmung kam und wir – halb genervt, halb verzweifelt – beschlossen, einen allerletzten Versuch zu unternehmen und dem Spuk ein Ende zu setzen. Per E-Mail baten wir das Pfarreisekretariat St. Michael im Juli 2018, den Sachverhalt doch nun um Gottes Willen zu respektieren, im Computersystem die kleine aber entscheidende Anpassung vorzunehmen. So einfach, beschied man uns, sei die Sache nicht. Ich müsse – Achtung, jetzt kommts – für meine minderjährige Tochter formell, d. h. «auf dem Postweg und eingeschrieben» den Kirchenaustritt erklären. Der Poststempel gelte dann als «Kirchenaustrittsdatum».

 

Das wurde ja immer verrückter! Ich meine: Dass sich die katholische Kirche auf die Unfehlbarkeit des Papstes und die unbefleckte Empfängnis der Gottesmutter Maria beruft, war mir bekannt. Aber dass eine Pfarreiadministration einem derart aberwitzigen Formalismus huldigt, hätte ich nicht für möglich gehalten. Ich entschied, die Sache auf höchster Ebene eskalieren zu lassen, setzte mich an den Computer und verfasste einen Brief an das Bischöfliche Ordinariat des Bistums Basel: «Sehr geehrter Bischof Felix. Ich brauche Ihren Rat. Ist es möglich, aus einer Kirche auszutreten, der man nie angehört hat?» Gespannt wartete ich auf eine Antwort. Tatsächlich klingelte schon wenige Wochen später das Telefon. Am Apparat war aber nicht Bischof Felix, sondern eine Mitarbeiterin der Pfarrei St. Michael. Was los sei, fragte sie ungeduldig, man warte noch immer auf mein Schreiben betreffend Kirchenaustritt.
 

Ich entschuldigte mich für die lange Wartezeit, bat die Pfarreisekretärin um etwas Geduld und stellte derweil weitere Gedankenspiele an. Wie verhielt es sich eigentlich mit der Beweislast? Mir selber war es beim besten Willen nicht möglich, die nicht vollzogene Taufe meiner Tochter zu beweisen. Dazu müssten ja sämtliche Zürcher Pfarrherren eidesstattlich erklären, diesen Akt nicht vollzogen zu haben. Also soll doch die Kirche, wenn sie sich ihrer Sache so sicher ist, eine Taufurkunde vorweisen.

 

Ende Oktober traf der Brief aus dem Bistum ein. Die Antwort auf die für mich spannende Frage nach einem Kirchenaustritt eines konfessionslosen Teenagers blieb man mir zwar schuldig, doch entschuldigte man sich «im Auftrag von Bischof Dr. Felix Gmür für die Unannehmlichkeiten». Man habe das Pfarramt St. Michael aufgefordert, der Sache nochmals nachzugehen. Schon zwei Tage später, es war der Abend vor dem katholischen Hochfest Allerheiligen, meldete sich der zuständige Pfarrer auf meinem Handy und verkündete gut gelaunt die frohe Botschaft: «Unternehmen Sie nichts, Frau Windlin. Wir bringen dies in Ordnung und werden die Stadt Zug auffordern, den Fehler im Computersystem zu beheben.» Dank sei Gott! Mein Fazit, nicht in Kirchen-, sondern in klassischem Latein: «Difficile est satiram non scribere». Zu gut Deutsch: Es ist schwierig, darüber keine Satire zu schreiben.