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TEXT

Sabine Windlin

DATUM

18.7.1996

ANGST VOR MISSGEBURTEN

 

Stansstad verbot aus politischen Gründen eine Ausstellung über Insekten. Nun kommt der Fall vor die Justiz.

 

Zuerst waren es politische Hinderungsgründe, dann verkehrssicherheitstechnische Einwände, und schliesslich wurden kunstkritische Überlegungen geltend gemacht - eine Insekten-Ausstellung im nidwaldischen Stansstad darf partout nicht stattfinden.


Was die Lokalbehörden seit über einem Jahr beschäftigt und sich zur Posse von überregionaler Bedeutung auswächst, ist jetzt auch ein Fall für die Justiz geworden. Das Nidwaldner Verwaltungsgericht muss sich in den nächsten Wochen um 17 grossformatige Farbzeichnungen von Insekten kümmern. Die Tierchen der wissenschaftlichen Zeichnerin Cornelia Hesse-Honegger - hier liegt der Hund begraben - sind krank.


Sie sind deformiert, so die umstrittene These von Hesse-Honegger, wegen radioaktiver Strahlen. Die Wanderausstellung «Mahnmale», die der WWF Nidwalden letztes Jahr organisieren wollte, war denn auch als kritischer Beitrag zur Abstimmung über das Atommüllager am Wellenberg gedacht. Die Umweltaktivisten wollten mit den missgebildeten Käfern auf die Gefahr von atomarem Abfall hinweisen. Doch der Gemeinderat verhinderte die Ausstellung. «Die Gemeinderäte haben ihre Macht als Dorfkönige ausgespielt», sagt WWF-Präsident Norbert Furrer. Er hat deshalb beim Nidwaldner Verwaltungsgericht eine Beschwerde deponiert.


Was Furrer besonders ärgert: Weil er nicht in Stansstad, sondern im zehn Kilometer weit entfernten Oberdorf wohnt, erfülle er «im Sinne der gemeindlichen Richtlinien» die Voraussetzungen für ein Platzgesuch in Stansstad nicht, hatte ihm der Gemeinderat mitgeteilt. Nach Ansicht der Politiker hätte ein Stansstader WWF-Mitglied ein entsprechendes Platzbenützungsgesuch stellen müssen.
Die Ortsregierung liess sich aber noch andere Argumente einfallen, um die gefürchteten deformierten Papiertierchen vom Dorf fernzuhalten - und um die Bevölkerung vor kritischen Gedanken zum Thema Radioaktivität zu schützen.


Die Ausstellung, lautete die zweite Begründung, habe einen politischen Hintergrund und folglich vor der «Sust» - einem historischen Haus im Besitz der Gemeinde - nichts zu suchen. Dieser Ansicht war auch der damalige Polizeidirektor und nagrafreundliche Nationalrat Edi Engelberger. Als dritte Begründung fand die Kantonspolizei heraus, dass der Vorplatz «aus verkehrspolizeilicher Sicht ungeeignet» sei. Die sechs dreieckigen Bildersäulen von 36 Quadratmeter Fläche, schrieben die Ordnungshüter, würden «die Fussgänger behindern» und den Zugang zum «Sust»-Gebäude stören.


Weil sich die Präsenz der missgebildeten Insekten auf dem «Sust»-Platz aber lediglich auf einen einzigen Tag von acht Uhr morgens bis vier Uhr nachmittags beschränkt hätte, reichte auch dieses Argument nicht aus. Also besann sich der Stansstader Gemeindeschreiber Josef Hermann auf seinen kunstkritischen Gusto. «Der künstlerische Wert der Ausstellung», urteilte er kühn über die Arbeit der renommierten Zeichnerin «muss ernsthaft angezweifelt werden.» Cornelia Hesse-Honegger publizierte bereits als 22jährige ihre Insektenbilder in der Kulturzeitschrift «du» und zeichnet für die Pariser Haute Couture.In einem halben Jahr, schätzt man beim Nidwaldner Verwaltungsgericht, ist entschieden, ob das Ausstellungsverbot rechtens ist. Dabei dürfte die Richter eine Tatsache besonders interessieren: In Stans, Dallenwil, Beckenried, Buochs, Ennetbürgen, Hergiswil und Engelberg wurde inzwischen dieselbe Ausstellung problemlos gezeigt.
In Stansstad aber hat man sich für eine andere Ausstellung entschieden: Anstelle von Zeichnungen kranker Insekten wurden Fotos von kerngesunden Schulkindern gezeigt.