PUBLIKATION

das Magazin
 

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

21.8.2005

ANGST VOR SCHWARZEN

 

Amt für Ausländer

 

«Habt Ihr Angst vor dem schwarzen Mann?», schrie jeweils der Vorderste. Die Hinteren verneinten und rückten zwei, drei Schritte näher an den Vorderen, der sich blitzschnell umdrehte. Wer sich beim Näherrücken ertappen liess, hatte verloren. In abgeänderter Form wird dieses Spiel aus Kindertagen wieder gespielt und zwar – wer hätte das gedacht? – in einem Altersheim im Waadtländischen Morges. Die Leitung der noblen Seniorenresidenz «Domaine de la Gottaz» stellte die Frage «Habt Ihr Angst vor der schwarzen Frau?» unlängst im Zusammenhang einer Stellenvakanz und beantwortet diese klar mit: «Ja!»

 

Eine Pflegefachfrau und Nachtwache wurde gesucht. Da meldete sich spontan Madame S., 33 Jahre alt. Sie ist geboren in Haiti, aufgewachsen in der Schweiz, Mutter zweier Kinder, Frau eines Schweizers, Absolventin der Krankenpflegeausbildung beim Roten Kreuz. Eine tüchtige Frau, eine versierte Frau, eine sympathische Frau, die eigentlich nur einen Fehler hatte: Sie war schwarz. Am Telefon sah das die Direktorin des Altersheims natürlich nicht, und lud Madame S. alsbald zu einem Vorstellungsgespräch ein. Als die Direktorin die Bewerberin in ihrem Büro empfing, war der Fall sofort klar. «Sie sind schwarz», sagte die Weisse. «Ich kann Sie nicht anstellen. Die Kundschaft erlaubt es nicht.» Darauf die Krankenschwester: «Das kann nicht Ihr Ernst sein. Ich glaube, ich träume.» Die Direktorin: «Sie träumen nicht. Bei ihrem Anblick könnten die Bewohner erschrecken.»

 

Erschrecken? Die Direktorin hat die Bewohnerinnen und Bewohner der Residenz nicht gefragt, ob dem wirklich so sei, und untersagte auch Journalisten, die nachfragen wollten, dies zu tun. Den Pressefotografen wurde  strikte verboten, sich dem Altersheim zu nähern. Ein Blick ins Internet zeigt immerhin: Beim welschen Etablissement handelt es sich nicht um ein 0815- Heim, wo debile Tattergreise in miefigen Zimmern Milchkaffee löffeln,  nachmittags in der Cafeteria einen Jass klopfen oder in Pantoffeln die Gänge entlang schleichen. Die gutsituierten Pensionäre der Domaine de la Gottaz verbringen ihren Lebensabend in Würde in einem Anwesen aus dem 18. Jahrhundert mit weitläufigem Park, Rosengarten, Volière und Fischteich. Der Rasen ist gepflegt wie ein Golfplatz. Das Frühstück wird zur gewünschten Zeit aufs Zimmer gebracht, abends gibt es Kammerkonzerte.

 

Das Arbeitsgericht Lausanne hat nun das Pflegeheim in Morges zur Zahlung von 5000 Franken Schmerzensgeldgeld verurteilt. Die Richter sahen die Würde der Pflegerin verletzt, und orteten einen Verstoss gegen Artikel 328 des Obligationenrechts (Persönlichkeitsschutz von Angestellten) und möglicherweise auch  gegen den Gleichheitsartikel der Bundesverfassung. Die  Urteilsbegründung steht noch aus. Madame S. hat inzwischen eine andere Anstellung gefunden, in einem Altersheim in Prilly. Vorfälle, wonach Pensionäre, die nächtens um Schmerztablette klingelten, sich beim Anblick der dunkelhäutigen Frau (zu Tode) erschreckten, sind bis anhin keine bekannt.