PUBLIKATION

Tages Anzeiger
 

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

7.4.2004

KEINE GNADE FüR «EHRENMöRDER»

 

Jedes Jahr werden weltweit Tausende Frauen getötet, weil sie die «Ehre der Familie» verletzt haben sollen. Für die Schweizer Justiz sind solche Morde eine besondere Herausforderung.

 

Sie war 21 Jahre alt, hatte Träume für die Zukunft und muss verliebt gewesen sein. Sehr verliebt: Zahide A., im osttürkischen Elbistan geboren, in Deutschland aufgewachsen, in Niederscherli BE ermordet. Auf einem Teppich lag sie, die Kehle durchgeschnitten. Eine Bluttat ohne grosses Echo. Niemand hat Zahide A. in der Schweiz gekannt.


Er war 25 Jahre alt, hoffnungsfroh und verliebt in die junge Frau. Im selben Dorf geboren, nach Niederscherli als Asyl Suchender geflüchtet, in einer kleinen Wohnung mit ihr versteckt. Süleyman K. wollte Zahide A. heiraten. Auch er hat seine Liebe teuer bezahlt. Brust, Beine, Arme, Hals waren durchstochen. Er verblutete in der Badewanne.


Der Doppelmord ereignete sich am 18. Mai 2001 in der Wohnung des Liebespaares und wurde nun, im März 2004, vor dem Berner Kreisgericht verhandelt. Verantworten musste sich der 24-jährige Bruder der Frau, Sadik A. Er bestritt die Tat im Gegensatz zu seinem Bruder, mit welchem er sie im Auftrag des Vaters begangen hatte. Das Gericht hat den Täter zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt. Als Motiv für die Tötung nannte die Familie das «Fehlverhalten» der jungen Frau. Sie hätte, nach dem Willen ihres Vaters, einen Cousin heiraten sollen.


Der «Ehrenmord» von Niederscherli, das legten Rechtsmediziner dar, hätte kaum grausamer sein können. Und doch steht er beispielhaft für ungezählte Verbrechen, denen Frauen im Ausland, aber auch hier zu Lande zum Opfer fallen, wenn sie nicht parieren, sich den Weisungen der männlichen Familienmitglieder verweigern oder nach deren Verständnis dem Einfluss der Familie entgleiten.


Von einem «Ehrdelikt» war auch die Rede, als im Oktober 2001 ein 28-jähriger Türke vom Zürcher Geschworenengericht verurteilt wurde. Der Mann hatte versucht, seine jüngere Schwester in einem Bach zu ertränken, weil sie mit ihrem Schweizer Freund zusammenwohnte. Das regungslos im Wasser treibende Mädchen wurde in letzter Minuten von Passanten gerettet. Wie im Berner Fall beauftragte auch hier das Familienoberhaupt aus der Ferne, aus Südostanatolien, seinen Sohn mit der Tat. Es galt, die «Familienehre» wieder herzustellen. «Sie hat Schande über die Familie gebracht», sagte der Bruder vor Gericht: «In unserer Kultur darf man sich nicht so benehmen.»


Die männliche «Ehre» über die «Reinheit» der Frau zu definieren, ist vielen patriarchalisch-traditionellen Gesellschaften eigen. Die Uno berichtet, dass «im Namen der Ehre» jährlich gegen 5000 Frauen in mindestens dreizehn Ländern ermordet werden; darunter Pakistan, Afghanistan, Bangladesh, Jordanien, der Irak, Saudiarabien und der Libanon. Doch auch in nicht vom Islam geprägten Gesellschaften, etwa in Brasilien, Ecuador oder Indien, kommen «Ehrenmorde» vor, häufig in ländlichen Gegenden unter Menschen niedrigen Bildungsstandes.


Es genügt, dass eine Frau den von der Familie auserwählten Mann ablehnt. Manchmal reichen auch ein Flirt oder ein Blick mit einem Bekannten, um den fatalen Mechanismus in Gang zu setzen. «Ob eine Frau tatsächlich unerlaubte sexuelle Beziehungen unterhalten hat oder dessen nur verdächtigt wird, spielt keine Rolle», schreibt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in einem ihrer zahlreichen Berichte zum Thema. «Die Frage der Ehre hat mit der Wahrheit nichts zu tun.»


Ereignen sich solche Delikte in der Schweiz, rücken zwei Fragen in den Mittelpunkt: Inwieweit beeinflusste die kulturelle Prägung die Tat? Und: Sollen und können ethnisch-kulturelle «Wertvorstellungen» in unserem Strafrecht - und somit auch im Strafmass - Berücksichtigung finden? Bei der Revision des Strafrechts, die 2006 in Kraft treten soll, war die «fremde Herkunft» ursprünglich als ein möglicher Grund der Strafmilderung vorgesehen, wurde dann aber - auf Grund der Kritik im Vernehmlassungsverfahren - wieder gestrichen.


Der ehemalige Bundesrichter Martin Schubarth regte bereits 1984 an, sich mit diesem auch politisch-brisanten Thema zu befassen. Doch lange Zeit war der so genannte Kulturkonflikt kein Thema in juristischen Monografien; bis sich 2003 der Schweizer Strafrechtler Istok Egeter in seiner Dissertation «Das ethnisch-kulturell motivierte Delikt» damit auseinander gesetzt hat.
Sachlich legt Egeter Konfliktsituationen dar, in welche Zuwanderer geraten können, die aus einem fremden Kulturkreis stammen, beispielsweise aus der Türkei, und ihren Ehrenkodex in die Schweiz mitbringen. Ereignet sich ein entsprechender Konflikt, befinden sie sich in einem veritablen Dilemma: Entweder sie weigern sich, die «Familienehre» wieder herzustellen, und verraten dadurch ihre eigenen Wertvorstellungen. Oder sie bringen im Namen der Ehre jemanden um und verstossen gegen die strafrechtliche Norm des Gastlandes.


Türkische Richter lassen bei Ehrdelikten mitunter mildernde Umstände walten. Das dortige Strafrecht räumt «Ehrenmördern» bis heute einen Strafrabatt ein, wenn sie vom Opfer zu dieser Tat «provoziert» worden sind. «Noch immer», bestätigt die türkische Rechtsanwältin Zülal Erdogan, «gibt es einen Paragrafen, der bei Ehrenmorden einen Strafnachlass von zwei Dritteln möglich macht.» Bei guter Führung kämen die Mörder oftmals nach fünf Jahren wieder frei. Erst unter dem Druck der EU, der die Türkei beitreten will, werden nun die Täter allmählich voll zur Rechenschaft gezogen.


Für Staatsanwalt César Lopez, der im Doppelmord von Niederscherli als Ankläger auftrat, ist klar: «Für solche Kapitalverbrechen dürfen wir in keiner Form Verständnis aufbringen, auch wenn der Täter unter dem kulturellen Einfluss seiner Heimat steht.» Lopez warnte in einem eindrücklichen, über zweistündigen Plädoyer am Berner Kreisgericht vor einer «Sonderbehandlung» für Täter, die angeblich im Namen der Ehre morden. Skrupellos und kaltblütig habe man das junge Paar in seiner Wohnung niedergestochen. Einzig und allein für diese Bluttat seien die Brüder des Mädchens in die Schweiz eingereist. Bei der viel zitierten «Ehre» gehe es in Tat und Wahrheit um eine pure Machtdemonstration. «Es handelt sich um eine absolut sinnlose und verwerfliche Tat. Wir müssen ein klares Zeichen setzen.» Ein Zeichen dafür, dass Menschenrechte auch für Frauen gelten, dass Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen und ihren (Ehe-)Partner frei wählen dürfen.


«Ehrenmörder», ob in der Schweiz oder in Deutschland, sind sich dessen durchaus bewusst. Viele leben schon seit Jahren in Westeuropa und sind mit unserem Lebensstil vertraut. Sie kleiden sich wie andere Jugendliche, hören die gleiche Musik, besuchen die gleiche Schule und bestimmen selber ihre Freundinnen. Sie sprechen Schweizerdeutsch oder Deutsch. Dennoch berufen sie sich auffallend häufig auf die hergebrachten (zum Beispiel türkisch-kurdischen) Traditionen, die angeblich noch tief verankert und nicht so einfach abzulegen seien. Die jungen Männer erklären, sofern geständig, sie hätten unter massivem Druck der Verwandten gestanden.


In einem anderen Aufsehen erregenden Mordfall an einer 20-jährigen türkischen Frau, der im Dezember 2000 vor Bundesgericht endete, trat diese Rechtfertigungsstrategie offen zu Tage. Ein fünffacher Familienvater aus einem anatolischen Bergdorf, seit acht Jahren in der Schweiz, erstach seine Tochter mit einem Küchenmesser. Sie hatte sich nicht nach seinen Vorstellungen entwickelt und akzeptierte die in der Heimat arrangierte Heirat nicht.


Dem Gericht erklärte der Vater, dass seine Disziplinierungsversuche nichts genützt hätten. Ihm sei nichts anderes mehr übrig geblieben, als sie zu töten. Sonst hätte er sich innerhalb der Familie der Lächerlichkeit preisgegeben und die gesellschaftlichen Erwartungen nicht erfüllt.
Der Umstand, dass dieser Mann seinerzeit aus humanitären Gründen in der Schweiz Zuflucht gefunden hatte, wirkte im Zusammenhang der Tötung seiner Tochter besonders zynisch. Er wurde mit vierzehn Jahren Zuchthaus bestraft. Der Verurteilte bestritt die Tat zu keinem Zeitpunkt und stellte sich sogar der Polizei. Dennoch war er überzeugt, moralisch unschuldig zu sein, getreu dem Motto: Die Schande abzuwaschen, ist keine Schande.


Die Schweiz bringt fremden Kulturen und Traditionen in guter Absicht viel Toleranz entgegen. Zu viel, finden die Vertreter einer restriktiven Ausländerpolitik, die nur Menschen einwandern lassen wollen, die sich integrieren können und wollen. Denn die Lebensentwürfe der «Ehrenmörder» entsprechen exakt jenem Feindbild, das in so genannten Messerstecherinseraten krass fremdenfeindlich umgesetzt wurde: Da reisen gewaltbereite junge Männer in die Schweiz ein, stechen ihre Familienmitglieder nieder, halten den Justizapparat auf Trab und belegen dann noch unsere Gefängnisse.


Im Zusammenhang mit dem «Ehrenmord» anerkennen auch Juristen diese Problematik. Im Fall des Doppelmordes von Niederscherli ist die Sache doppelt delikat. Denn es geht auch um Geld.
Die Rede ist von einer Genugtuungssumme, welche die Eltern und die fünf Geschwister des getöteten Mannes einklagten. Sie traten vor dem Kreisgericht als Privatkläger auf. Den Eltern sprach das Gericht eine Genugtuung von 60 000 Franken zu, den Brüdern insgesamt 9000 Franken. 5000 Franken werden an die Beerdigungskosten bezahlt. Schuldner dieser Forderungen ist grundsätzlich der Täter. Ist er nicht in der Lage, diesen Betrag zu zahlen - und das dürfte im Fall Niederscherli der Fall sein -, springt die kantonale Opferhilfe ein. Der Grundsatz der Solidarität der Gesellschaft mit Gewaltopfern mag unumstritten sein. Doch in Zeiten, da die öffentlichen Kassen leer sind, werden solche finanziellen Ansprüche politisch: Es stellt sich die Frage, ob Opferhilfe unabhängig von der Nationalität des Opfers opportun ist.


Soll man diese Summen überhaupt veröffentlichen? «Man soll», findet Fürsprecher Gabriel Püntener, der die Hinterbliebenen vertritt. Doch sei es falsch und absurd, den Klägern Profitgier zu unterstellen. Der Schuldspruch, das hohe Strafmass und die Opferhilfe hätten ein und dieselbe Botschaft, die hoffentlich auch in der Türkei zur Kenntnis genommen werde: Die Anerkennung eines Unrechts und die Bestrafung von menschenverachtendem Verhalten. Wenn dies von den Betroffenen verstanden werde, könne ein solcher Prozess etwas auslösen. «Im Glücksfall», so Püntener, «wirkt er sogar präventiv.»


ENDE LAUFTEXT


Die verschiedenen Begriffe der «Ehre»


Wenn in der Schweiz Gewalttaten «im Namen der Ehre» verübt werden, reagiert die Bevölkerung mit Befremden und Unverständnis. Die euphemistisch als «Ehrenmorde» bezeichneten Verbrechen sind nicht entschuldbar. Allerdings sind sie auf Grund ihres soziokulturellen Hintergrundes psychologisch erklärbar. Dazu ist eine Auslegung des Begriffs «Ehre» hilfreich, für den es im Türkischen drei Termini gibt.


Der erste Begriff, «Namus», steht im engeren Sinne für die Ehre des Mannes als Mann.
Der zweite Begriff, «Seref», stützt sich auf die Anerkennung und persönliche Wertschätzung von anderen Personen und kann durch Tugend und Leistung erworben werden.
Der dritte Begriff, «Irz», bedeutet Keuschheit oder Züchtigkeit und betrifft das Verhalten von Frauen und Mädchen.


Der Umgang mit der Ehre und ihrer Verletzung ist in der türkischen Gesellschaft allerdings sehr unterschiedlich und von Faktoren wie Region, Bildung und Religiosität abhängig. «Ehrenmorde» gibt es vorwiegend bei den sunnitischen Kurden.


Die Ehrenhaftigkeit einer ledigen Frau wird darin gesehen, dass sie bis zur Eheschliessung ihre Jungfräulichkeit bewahrt. Die Ausdrucksform der weiblichen Ehre ist die Schamhaftigkeit. Ein Mann ist nur so lange ehrenhaft, wie seine weiblichen Verwandten (Mutter, Ehefrau, Schwester, Tochter) ehrenhaft sind.


Begeht eine Frau Ehebruch, befleckt sie nicht nur ihre Ehre, sondern auch jene ihres Mannes und der anderen Männer im Haushalt. Der Ehemann oder der Vater der Frau ist verpflichtet, die verletzte Ehre mit einer entsprechenden Vergeltungsaktion wieder herzustellen. Er gilt dann als Ehrenhüter, als «Namuscu», und geniesst ein hohes Ansehen.


Eine Frau bringt auch Schande über die Familie, wenn sie vergewaltigt wird. «Wenn eine Hündin nicht mit dem Schwanz wedelt, kommt auch kein Rüde», lautet ein türkisches Sprichwort. Die verlorene Ehre der Familie kann wieder hergestellt werden, indem die Frau ihren Peiniger heiratet und mit ihm eine Familie gründet.