PUBLIKATION

Projekt «InBeZug»

ZUSAMMENARBEIT

Heidi Ambiel (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

21.6.2018

GLEICHE RECHTE - ZU VIEL VERLANGT?

 

Das Kantonale Sozialamt der Direktion des Innern lud zu einem in vielerlei Hinsicht aussergewöhnlichen Anlass. Für einmal wurde nicht über, sondern mit Behinderten geredet.

 

Wie erleben sie den Alltag? Welche Herausforderungen gibt es zu meistern? Welche Ideen und Vorstellungen haben Betroffene und Fachleute punkto Arbeitsintegration und Wohnformen? Und wie sieht es mit neuen Finanzierungsmodellen aus?

 

Moderator Nik Hartmann interviewte seine Gäste zu deren ganz konkreten Lebenslage und wollte von Frau Landammann Manuela  Weichelt wissen, wie es im Kanton Zug um die Rechte von Behinderten steht. Dabei wurde viel gestaunt, aber auch gelacht. Der zweistündige und bestens besuchte Anlass wurde von einer Schriftdolmetscherin live auf eine Leinwand getextet, so dass die Diskussion auch für Hörbehinderte verständlich war.

 

Der Kanton Zug will in der Behindertenunterstützung bekanntlich neue Wege gehen. Nach einem Grundsatzentscheid der Regierung führt die Direktion des Innern seit Anfang 2017 das Projekt «InBeZug - individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Zuger mit Behinderung» durch. Die Ziele: mehr Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe von Betroffenen sowie ein wirkungsvoller Einsatz der Kantonsfinanzen. Dem Regierungsrat wird nach Abschluss der dreijährigen Projektzeit Ende 2019 ein Bericht vorgelegt, der aufzeigt, welches Finanzierungssystem künftig zur Anwendung kommen soll. Die Politik entscheidet schliesslich, wie es weitergeht.

 

Ein kantonales Projektteam prüft insbesondere Verbesserungsmöglichkeiten durch subjektorientierte Finanzierungsformen. Angestrebt wird eine Unterstützung nach Mass: Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung sollen so viel an Unterstützung erhalten, wie sie individuell brauchen. Das Projekt zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderung künftig ihre Lebensform möglichst selber wählen können. Damit trägt der Kanton Zug den veränderten Bedürfnissen der heutigen Zeit Rechnung. Ausserdem macht er einen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat.

 

Das Ziel des Projekts ist ein flexibleres System, das den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deren Ressourcen sollen dabei eine wichtige Rolle spielen − sei es beim Wohnen oder Arbeiten. Nebst stationären Unterbringungen, Tagesstrukturen und Werkstätten sollen vermehrt auch ambulante Unterstützungsformen beim Wohnen und Arbeiten möglich werden. «Die Zeiten haben sich gewandelt: Wir dürfen Menschen mit Behinderung nicht mehr als arme Geschöpfe betrachten, die man betreuen und versorgen muss. Die Politik muss sie in die Diskussionen einbeziehen und ernst nehmen. Sie sind die Spezialisten!», so Frau Landammann Weichelt. Die Vorsteherin der Direktion des Innern betonte, dass ihr die Behindertenrechte eine Herzensangelegenheit seien.