PUBLIKATION

Facts

ZUSAMMENARBEIT

Heidi Ambiel (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

27.2.1997

FREMDE IN DER VOGELFALLE

 

Ein krudes Ausländerbuch des früheren Berner Fremdenpolizei-Chefs ist noch immer im Handel. Es zeigt ein Abbild der helvetischen Volksseele im Umgang mit dem Fremden.

 

- Der Ausländer fällt als Fremder auf, indem er Frauen insistierend anstarrt und in Gruppen ein Fussgängerhindernis darstellt.

- Einige Ausländer kennzeichnen sich dadurch, dass sie beim Essen die linke Hand unter den Tisch halten.
- Der Ausländer ist nicht angepasst, wenn er im Winter aus Spargründen auf einen Mantel verzichtet oder strumpflos umhergeht.
- Der Ausländer soll dem Kollegen nicht ohne fremdenpolizeiliche Bewilligung die Haare schneiden, im Kino nicht alles laut kommentieren und mit Esswaren keinen Lärm erzeugen.


Diese Sätze hat ein ehemaliger Chefbeamter des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD) geschrieben: Dr. iur. Marc Virot. Sie stehen im Buch «Vom Anderssein zur Assimilation - Merkmale zur Beurteilung der Assimilationsreife der Ausländer in der Schweiz.»


Der «wissenschaftliche» Bericht des ehemaligen Chefs der EMD-Rechtsabteilung, Direktors des Militärversicherungsgerichts, Vorstehers der Fremdenpolizei des Kantons Bern und Hauptmanns ist 1968 im Berner Verlag Paul Haupt erschienen - ausgerechnet in der Buchreihe «Eidgenössische Zukunft: Bausteine für eine kommende Schweiz». Für 22 Franken ist das Werk nach wie vor erhältlich und auch aktuell: Es zeigt ein Abbild der helvetischen Volksseele im Umgang mit dem Fremden, den Ausländerinnen und Ausländern. Gleichzeitig ist der Lagebericht von damals Analyse der schweizerischen Eigenart und Lebensform, deren latente Bedrohung noch heute landesweit geortet wird.


Virot bedient sich eines menschlich-moralischen Bewertungsschemas, um zu entscheiden, ob ein Ausländer zu uns passt. Er unterscheidet zwischen Assimilation fördernden und hindernden Faktoren, die im Buch fein säuberlich und ranglistenähnlich aufgeführt sind. Bejahende Umstände gehen etwa hervor, «wenn er (der Ausländer) eine komfortable Wohnung und Kontakt mit Nachbarn hat», «die Lokalsprache benutzt» und «das Klima gut erträgt». Nicht vorhanden ist der Assimilationswille, wenn er «unzufrieden ist», «die Festtage und Ferien in der Heimat verbringt», oder wenn er «aus Sparsinn ein billiges Produkt kauft, so dass er gezwungen ist, eine Schnur um den Koffer zu binden». Kurz: «Er darf keine Charakterfehler haben wie Frechheit, Kriechertum, Drückebergerei und Angebertum.»


Virots paranoide Vorstellung von Assimilationswilligkeit und tadelloser, schweizerischer Haltung führen in die nicht mehr messbaren Tiefen der Gesinnung. Ein Einbürgerungsbewerber soll laut Virot nämlich nicht einfach nur des Schweizerdeutschen mächtig sein, sondern - damit ihm nicht unverdient der Segen des schweizerischen Bürgerrechts zuteil wird - auch «schweizerisch denken und fühlen». Um nun der Intensität der emotionalen Bindung zu unserem Land auf die Spur zu kommen, schlägt Virot eine kühne Methode vor: «Es wäre gut, wenn man die Begeisterungsfähigkeit auf Begriffe wie Neutralität, Demokratie, Rotes Kreuz und Bundesfeier messen könnte.» In seiner 117 Seiten starken Abhandlung schliesst Virot von theoretischen Überlegungen - und das macht den Inhalt des abstrusen Büchleins so erschreckend anschaulich - immer wieder auf praktische Situationen. Dabei lässt er gelegentlich gar staatsmännische Toleranz und Menschlichkeit einfliessen. So bewertet er einen Fremden selbst dann als assimilierbar, wenn ihm ein Lapsus unterläuft, der auch Eidgenossen ab und an passiert, «wenn er eine Verkehrsübertretung begeht oder einmal die Steuern nicht sofort bezahlt». Auch die Verwendung von Olivenöl schliesse eine Assimilation nicht a priori aus. Ebenso wenig könne man vom Ausländer verlangen, dass er unsere Spezialitäten zu schätzen habe - «immerhin», geht es schulmeisterlich weiter, «sollte er sie nicht ablehnen, ohne sie versucht zu haben».


Gegen das Antirassismusgesetz verstösst Virot nicht. «Die Aussagen», sagt Strafrechtler Marcel Niggli, «sind zwar eindeutig fremdenfeindlich, aber nicht Rassen diskriminierend, weil allgemein die Rede von Ausländern und nicht einer bestimmten Rasse ist.»


Vom öffentlichen Diskurs hat sich der heute 74-jährige in Bern wohnhafte Virot weitgehend zurückgezogen. Nur in Leserbriefen tut er seine Auffassung von Recht und Ordnung regelmässig kund. Und auch da bleibt der Inhalt nicht von unfreiwilliger Lächerlichkeit verschont: «Sprayer», empörte sich Eidgenosse Virot unlängst im Berner «Bund», «sind pubertäre Analphabeten. Sie können nicht einmal ihren Namen ausschreiben, sondern spritzen nur blöde ineinander laufende Initialen an die Wände.»


Da lässt Virot mit seinen Sprüchen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Denn, erfährt die staunende Leserschaft im Kapitel «Verhalten», im Grunde genommen kann sich der Ausländer die Eigenart des Homo helveticus noch so willig antrainieren: Ein unachtsamer «Rückfall» in heimische Sitten verrät ihn sogleich wieder. «Wenn er Vogelfallen aufstellt», hat Virot herausgefunden, «bleibt er ein Fremder.»

 

ENDE LAUFTEXT

 

Welche Sitten in einem zivilisierten Land herrschen, verrät die Stiftung für die Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in Freiburg in einem Merkblatt für ausländische Studienanfänger. Unter dem Titel «Umgangsformen und Verhalten» werden Studierende aus einem fremden Kulturkreis in die Geheimnisse schweizerischen Anstands eingeführt. Wörtliche Auszüge:


* Körpersprache: «In der Gesellschaft unterbleiben sollten: auf den Boden spucken, rülpsen, in der Nase bohren, nach Schweiss riechende Kleider tragen, Füsse auf den Tisch legen.»


* Körperpflege: «Zähne putzen und duschen dient der persönlichen Gesundheit und ist beim gesellschaftlichen Zusammensein förderlich.»


* Toilette: «Nach Benützung der Toilette die Wasserspülung betätigen (je nach Typ) ev. anschliessend abstellen.»


* Geschlechtsverkehr: «Für den Geschlechtsverkehr müssen beide Partner einverstanden sein. Man ist nie dazu verpflichtet!»


* Entschuldigung: «Es ist ratsam, sich nach folgenden Situationen zu entschuldigen: nach Streit, wenn man sich geirrt hat, bei Unhöflichkeiten und wenn man jemanden um Auskunft bittet.»


* Telefonieren: «Anrufe während den Geschäftszeiten tätigen, privat nicht zu früh am Morgen und nicht nach 21 Uhr anrufen. Kurze, klare und präzise Angaben machen, vor allem wenn Sie einen Anrufbeantworter besprechen.»