PUBLIKATION

Schweizer Familie

ZUSAMMENARBEIT

Heidi Ambiel (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

20.3.2007

MEA CULPA

 

Anmerkungen zum Waschplan

 

Hiermit bekenne ich mich schuldig, am 11. März 2007 zwischen 20.30 Uhr und 22.00 Uhr die der Mieterschaft zur Verfügung stehende Waschmaschine benutzt zu haben, und zwar ohne Reservationseintrag auf dem dafür vorgesehenen Waschplan.

 

Wie ich gestern erfahren habe, sind bei der Liegenschaftsverwaltung entsprechende Verdachtsmeldungen von alarmierten Nachbarn eingegangen, woraufhin im Auftrag der Hauseigentümerin sofort eine Untersuchung eingeleitet wurde. Sämtliche Indizien sprechen gegen mich, zumal unmittelbar während des Tathergangs (40  Grad, Buntwäsche) am Tatort (Waschküche UG, Eingang links) eine mit Chip versehene Waschkarte der Nummer 13 gefunden wurde, die eindeutig auf meine Täterschaft schliessen lässt. Ferner hat der Kriminaltechnische Dienst der Zuger Kantonspolizei im Rahmen der gleichentags durchgeführten Hausdurchsuchung Fingerabdrücke an der Waschtrommel sowie Spuren des von mir verwendeten Waschpulvers (Ariel Compact Color) festgestellt. Der Straftatbestand der vorsätzlichen Verletzung der Hausordnung  (StGB Artikel 122, Absatz II) scheint somit eindeutig erfüllt.

 

Nach dreitägiger Untersuchungshaft in der Zuger Strafanstalt wurde ich gegen eine Kaution von 1500 Franken auf freien Fuss gesetzt. Kollisionsgefahr besteht aufgrund der konkreten Umstände keine mehr. Im Hinblick auf den Strafprozess und den drakonischen Antrag der Staatsanwaltschaft bitte ich Sie um Beachtung der nachfolgend kurz zu erläuternden mildernden Umstände: Am Tage der Tat kam es infolge intensiver Spielaktivität meiner Kinder Jakob und Charlotte zu einer unvorhergesehenen Ansammlung schmutziger Kleider, welche zu waschen ich mich spontan entschlossen hatte. Eine Konsultation des Waschplanes ergab, dass zum fraglichen Zeitpunkt kein anderer Mieter die Gerätschaft benutzte, woraufhin ich Wäsche wusch. Für das Versäumnis, meinen Namen einzutragen, möchte ich mich hiermit bei den Mitbewohnern in aller Form entschuldigen. Ich bin mir bewusst, dass mein krass egoistisches Verhalten meinen Hausgenossen durch die Missachtung ihrer seelischen Integrität grossen Schaden zugefügt hat. Deshalb bin ich bereit, den vom Geschädigtenvertreter geforderte Schadenersatz bzw. die Opferhilfe für die Privatkläger aus dem eigenen Sack zu berappen.

 

Ich bitte das hohe Gericht, von einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe – auch angesichts meines tadellosen Leumunds und der Tatsache, dass ich nicht vorbestraft bin –  abzusehen. Der Gerichtspsychiatrische Dienst attestiert mir zudem aufgrund grosser Arbeitsbelastung (alleinerziehende Mutter und selbständige Erwerbstätigkeit als Journalistin) eine chronisch psychosoziale Dauerbelastung, mit der Folge einer in mittlerem Grade verminderten Zurechnungsfähigkeit, die sie ebenfalls strafmildernd berücksichtigen mögen. Ich bereue meine verbrecherische Tat, begleitet vom Entschluss, diese nicht zu wiederholen.